Erbrecht: Wenn zum Nachlass auch Schulden gehören
Ein Erbfall klingt für viele zunächst nach Vermögen, Immobilien oder Erinnerungsstücken. In der Praxis sieht es oft weniger romantisch aus. Mit dem Erbe gehen grundsätzlich nicht nur Werte, sondern auch Verbindlichkeiten auf den Erben über. Genau deshalb ist es so wichtig, nicht vorschnell zu handeln. Wer etwa voreilig Dinge aus dem Nachlass verteilt oder sich zu spät einen Überblick verschafft, kann sich schneller in einer haftungsrechtlichen Falle wiederfinden als ihm lieb ist. Die Ausschlagung einer Erbschaft ist nur binnen sechs Wochen möglich. Diese Frist läuft oft schneller ab, als man denkt.
Gerade bei ungeordneten Vermögensverhältnissen ist die erste Frage daher nicht: „Was steht mir zu?“, sondern: „Was gehört überhaupt alles dazu?“ Nicht jeder Nachlass muss sofort ausgeschlagen werden. In manchen Fällen kann es sinnvoller sein, die Haftung auf den Nachlass zu beschränken, etwa über eine Nachlassverwaltung oder ein Nachlassinsolvenzverfahren. Auch das wird oft übersehen.
Hellmuth & Rühling unterstützt Mandanten in Leipzig dabei, die Lage frühzeitig richtig einzuordnen. Wir prüfen mit Ihnen, ob eine Ausschlagung sinnvoll ist, welche Fristen laufen und welche Schritte notwendig sind, um Ihr Privatvermögen zu schützen. Gerade im Erbrecht ist eine ehrliche Einschätzung zu Beginn oft wichtiger als jede spätere Reparatur.


