Viele Kaufverträge für Häuser und Wohnungen arbeiten mit Formulierungen wie „gekauft wie gesehen“ oder weitgehendem Ausschluss der Gewährleistung. Käufer gehen dann häufig davon aus, dass sie bei Mängeln kaum Chancen haben. Das stimmt so nicht.
Verkäufer müssen über wesentliche, ihnen bekannte Mängel aufklären. Wer gravierende Probleme – etwa Feuchtigkeit, statische Risiken oder bekannte Schäden an Dach und Leitungen – verschweigt, handelt schnell arglistig. In solchen Fällen kommen Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz in Betracht, selbst wenn der Vertrag ansonsten Gewährleistungsrechte einschränkt.
Die Kanzlei Hellmuth & Rühling unterstützt Käufer und Eigentümer unter anderem bei:
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der Prüfung von Kaufverträgen vor Notartermin,
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der rechtlichen Bewertung von Mängeln nach dem Kauf,
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der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen wegen arglistig verschwiegener Mängel.
Wir analysieren, welche Informationen beim Verkauf vorlagen, welche Unterlagen übergeben wurden und wie sich der Zustand der Immobilie darstellt. So entsteht eine realistische Einschätzung, ob sich ein Vorgehen wirtschaftlich lohnt – und mit welcher Strategie sich Ihre Interessen am besten durchsetzen lassen.


