Startseite » Immobilienrecht: „Gekauft wie gesehen“ – was wirklich gilt beim Wohnungskauf

Immobilienrecht: „Gekauft wie gesehen“ – was wirklich gilt beim Wohnungskauf

von | 5.Feb..2026 | Immobilienrecht | 0 Kommentare

Viele Kaufverträge für Häuser und Wohnungen arbeiten mit Formulierungen wie „gekauft wie gesehen“ oder weitgehendem Ausschluss der Gewährleistung. Käufer gehen dann häufig davon aus, dass sie bei Mängeln kaum Chancen haben. Das stimmt so nicht.

Verkäufer müssen über wesentliche, ihnen bekannte Mängel aufklären. Wer gravierende Probleme – etwa Feuchtigkeit, statische Risiken oder bekannte Schäden an Dach und Leitungen – verschweigt, handelt schnell arglistig. In solchen Fällen kommen Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz in Betracht, selbst wenn der Vertrag ansonsten Gewährleistungsrechte einschränkt.

Die Kanzlei Hellmuth & Rühling unterstützt Käufer und Eigentümer unter anderem bei:

  • der Prüfung von Kaufverträgen vor Notartermin,

  • der rechtlichen Bewertung von Mängeln nach dem Kauf,

  • der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen wegen arglistig verschwiegener Mängel.

Wir analysieren, welche Informationen beim Verkauf vorlagen, welche Unterlagen übergeben wurden und wie sich der Zustand der Immobilie darstellt. So entsteht eine realistische Einschätzung, ob sich ein Vorgehen wirtschaftlich lohnt – und mit welcher Strategie sich Ihre Interessen am besten durchsetzen lassen.

Rechtsanwalt hellmuth leipzig - Experte für Immobilienrecht

Immobilienrecht / Gewerbliches Mietrecht

Sie wünsche eine Beratung zum Thema Immobilienrecht oder gewerbliches Mietrecht? Hier finden Sie das Angebot unserer Kanzlei im Bereich Immobilienrecht & Mietrecht.

Kostenfreie telefonische Ersteinschätzung

Ihr erster Schritt zu rechtlicher Klarheit

Haben Sie rechtliche Fragen oder stehen Sie vor einer juristischen Herausforderung? Vertrauen Sie auf die Experten von HELLMUTH & RÜHLING in Leipzig.

Um Ihnen den Einstieg zu erleichtern, bieten wir Ihnen eine kostenfreie telefonische  Ersteinschätzung Ihres Anliegens an. Nutzen Sie diese Gelegenheit, um eine erste rechtliche Einschätzung durch unsere erfahrenen Rechtsanwälte zu erhalten – unverbindlich und ohne Kosten. Gemeinsam finden wir den besten Weg, Ihre rechtlichen Herausforderungen zu meistern.

Kontakt

 

NUTZEN SIE UNSERE KOSTENFREIE TELEFONISCHE ERSTEINSCHÄTZUNG

Um Ihnen den Einstieg zu erleichtern, bieten wir Ihnen eine kostenfreie telefonische Ersteinschätzung Ihres Anliegens an. Nutzen Sie diese Gelegenheit, um eine erste rechtliche Einschätzung durch unsere erfahrenen Anwälte zu erhalten – unverbindlich und ohne Kosten.

Oder haben Sie Fragen an uns? Dann nutzen Sie bitte unser Kontaktformular oder kontaktieren Sie uns telefonisch unter 0341 - 59 33 930. Wir werden Ihre Fragen oder Terminwünsche schnellstmöglich beantworten.

ANSCHRIFT:
Rechtsanwälte HELLMUTH & RÜHLING
Lumumbastraße 9
04105 Leipzig

BÜROZEITEN:
Montag- Freitag:
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
13:00 Uhr bis 16:30 Uhr

oder nach Vereinbarung

Digitale Visitenkarte: