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Immobilienrecht: Heizungsgesetz & Sanierungspflichten beim Hauskauf

von | 16.Dez..2025 | Immobilienrecht | 0 Kommentare

Seit der Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) gilt: Neue Heizungen müssen – mit Ausnahmen – überwiegend mit erneuerbaren Energien betrieben werden, meist mindestens zu 65 %.
Zusätzlich greifen bei Eigentümerwechsel teils strenge Sanierungsfristen, etwa für alte Heizkessel oder die Dämmung bestimmter Gebäudeteile.

Für Käufer und Eigentümer in Leipzig bedeutet das: Wer eine Immobilie erwirbt, übernimmt häufig nicht nur Wände und Dach, sondern auch versteckte energetische Pflichten – mit erheblichen Kostenrisiken.

Hellmuth & Rühling berät Sie insbesondere zu:

  • Kaufverträgen und Energiepflichten (GEG, Sanierungspflichten nach Eigentumswechsel),
  • Haftungsfragen bei unvollständigen oder falschen Angaben des Verkäufers,
  • Beschlussfassungen in der WEG (z. B. Umrüstung der Zentralheizung, Kostenverteilung).

Wir prüfen Ihre Verträge vor Unterzeichnung, zeigen finanzielle Risiken auf und entwickeln Lösungen, wie sich Pflichten sinnvoll verhandeln oder abmildern lassen. So wird der Immobilienkauf nicht zur rechtlichen und finanziellen Überraschung – sondern zu einer planbaren Entscheidung.

Rechtsanwalt hellmuth leipzig - Experte für Immobilienrecht

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