Die Rolle eines Immobilienmaklers ist meistens von entscheidender Bedeutung beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie. Man verlässt sich auf ihn, der Makler kennt sich aus und unterstützt mit seiner Expertise. Doch was passiert, wenn der Makler Fehler macht oder seine Pflichten vernachlässigt? In diesem Artikel erklären wir, wann ein Makler haftbar gemacht werden kann und welche rechtlichen Aspekte dabei eine Rolle spielen.

Wann kann ein Makler haftbar gemacht werden?

Falsche oder unvollständige Angaben:

Wenn ein Makler falsche oder unvollständige Angaben über eine Immobilie macht, kann er haftbar gemacht werden. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn wichtige Informationen über den Zustand der Immobilie verschwiegen werden.

Nichteinhaltung von gesetzlichen Vorschriften:

Makler sind verpflichtet, bestimmte gesetzliche Vorschriften einzuhalten, insbesondere im Hinblick auf Vertrags- und Informationspflichten. Wenn ein Makler gegen diese Vorschriften verstößt, kann er haftbar gemacht werden.

Verletzung von Sorgfaltspflichten:

Makler haben eine Sorgfaltspflicht gegenüber ihren Kunden und müssen ihre Aufgaben gewissenhaft erfüllen. Wenn ein Makler seine Sorgfaltspflichten verletzt, indem er zum Beispiel wichtige Dokumente nicht prüft oder falsche Versprechungen macht, kann er haftbar gemacht werden.

Provisionsansprüche:

Wenn ein Makler keine oder nur unzureichende Leistungen erbringt, kann dies zur Aberkennung seiner Provisionsansprüche führen. Kunden können Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn der Makler seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt.

Fehlerhafte Vertragsabwicklung:

Makler sind oft an der Vertragsabwicklung beteiligt und müssen sicherstellen, dass alle Verträge ordnungsgemäß erstellt und unterzeichnet werden. Fehlerhafte Vertragsabwicklungen können zu rechtlichen Problemen führen, für die der Makler haftbar gemacht werden kann.

Bei Geys-Lehmann & Hellmuth in Leipzig stehen wir Ihnen mit unserer Expertise im Immobilienrecht zur Seite. Unsere erfahrenen Anwälte unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte als Käufer oder Verkäufer einer Immobilie zu schützen und klären Sie über Ihre Ansprüche im Falle von Maklerfehlern auf. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung.