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Insolvenzrecht: Privatinsolvenz in drei Jahren – Chance auf Neuanfang, aber nicht für alle Schulden

von | 21.Jan..2026 | Insolvenzrecht | 0 Kommentare

Die Privatinsolvenz bleibt in Deutschland auf drei Jahre verkürzt. Wer überschuldet ist, kann in einem überschaubaren Zeitraum die Restschuldbefreiung erreichen – ein wichtiger Schritt, um finanziell wieder neu zu starten.

Gleichzeitig gilt: Nicht jede Forderung wird am Ende des Verfahrens gelöscht. Bestimmte Schulden – etwa aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen oder Geldstrafen – können von der Restschuldbefreiung ausgenommen sein. Hier hat der Bundesgerichtshof die Anforderungen an die Anmeldung solcher Forderungen durch Gläubiger jüngst präzisiert.

Die Kanzlei Hellmuth & Rühling berät Schuldner und Unternehmer insbesondere zu folgenden Fragen:

  • Ist eine Privatinsolvenz oder Regelinsolvenz der richtige Weg?

  • Welche Schulden werden voraussichtlich erfasst – und welche eher nicht?

  • Wie lassen sich typische Fehler vermeiden, die die Restschuldbefreiung gefährden?

Wir prüfen Ihre Ausgangslage, erklären die Abläufe Schritt für Schritt und entwickeln eine Strategie, wie Sie den Weg durch das Verfahren mit möglichst wenigen Überraschungen gehen. Ziel ist ein tragfähiger Neuanfang – mit klarer rechtlicher Linie und realistischen Erwartungen.

Sie wünsche eine Beratung zum Thema Insolvenzrecht, Sanierungsrecht oder Zwangsversteigerungsrecht? Wir helfen Ihnen! Hier finden Sie das Angebot unserer Kanzlei zu diesen Themen.

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