Wirtschaftliche Schwierigkeiten entstehen oft schleichend: steigende Kosten, ausbleibende Zahlungen, Kreditdruck. Viele Unternehmer und Selbstständige warten zu lange, bis sie sich rechtlich beraten lassen – und verschenken damit Sanierungsmöglichkeiten.
Das moderne Insolvenz- und Restrukturierungsrecht bietet Instrumente, um Unternehmen frühzeitig zu stabilisieren oder geordnet neu zu starten. Entscheidend ist, rechtzeitig zu prüfen, ob eine Insolvenzantragspflicht droht, welche Haftungsrisiken für die Geschäftsführung bestehen und welche Wege aus der Krise realistisch sind.
Die Kanzlei Hellmuth & Rühling unterstützt Geschäftsführer, Unternehmer und Privatpersonen unter anderem bei:
- der rechtlichen Einschätzung der wirtschaftlichen Lage,
- der Vorbereitung von Sanierungs- und Restrukturierungslösungen,
- der Begleitung von Insolvenzverfahren und der Chance auf schuldenfreien Neuanfang.
Wir entwickeln mit Ihnen eine pragmatische Strategie – von der außergerichtlichen Einigung mit Gläubigern bis zum geregelten Neustart. Ziel ist stets die wirtschaftlich sinnvollste Lösung, nicht das reine „Durchziehen“ eines Verfahrens um jeden Preis.


