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Insolvenzrecht: Zu langes Warten wird für Geschäftsführer schnell teuer

von | 1.Apr..2026 | Insolvenzrecht | 0 Kommentare

Die wirtschaftliche Lage vieler Unternehmen bleibt angespannt. Die Zahlen des Statistischen Bundesamts zeigen, dass die beantragten Regelinsolvenzen 2025 in mehreren Monaten über dem Vorjahresniveau lagen. Wer in dieser Lage nur hofft, dass sich die Situation „schon wieder fängt“, spielt mit erheblichem Risiko. Denn wirtschaftliche Krisen verschwinden selten durch gutes Zureden. Sie werden meistens teurer.

Für Geschäftsführer kommt hinzu: Das Insolvenzrecht kennt keine gemütliche Wartebank. Der Insolvenzantrag ist bei Zahlungsunfähigkeit grundsätzlich spätestens innerhalb von drei Wochen, bei Überschuldung spätestens innerhalb von sechs Wochen zu stellen. Daneben gibt es mit dem StaRUG rechtliche Instrumente, um Unternehmen schon bei drohender Zahlungsunfähigkeit außerhalb eines Insolvenzverfahrens zu restrukturieren. Wer früh reagiert, hat meist deutlich mehr Handlungsspielraum als jemand, der erst kurz vor dem Zusammenbruch zum Telefon greift.

Hellmuth & Rühling berät Unternehmer und Geschäftsführer in Leipzig bei der rechtlichen Einordnung wirtschaftlicher Krisen, bei Sanierungsoptionen und bei der Frage, wann aus einem Problem eine Antragspflicht wird. Ziel ist eine klare, realistische Linie – ohne Schönreden, aber auch ohne blinden Aktionismus.

Sie wünsche eine Beratung zum Thema Insolvenzrecht, Sanierungsrecht oder Zwangsversteigerungsrecht? Wir helfen Ihnen! Hier finden Sie das Angebot unserer Kanzlei zu diesen Themen.

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