In vorliegenden Fall, der vom Amtsgericht Hamburg-St. Georg unter dem Aktenzeichen 980a C 21/23 WEG behandelt wurde, ging es um die Frage der Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) nach § 27 Abs. 2 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG). Die WEG eines mehrstöckigen Gebäudes hatte beschlossen, einen Abwasserstrang vom Keller bis ins Dachgeschoss zu sanieren, nachdem eine Inspektion gravierende Schäden aufgezeigt hatte. Für die Sanierung, die Rückbauten und Wiedereinbauten sowie für die Endreinigung wurde ein Budget von 30.000 € veranschlagt, und die Verwaltung wurde mit einem Spielraum für die Durchführung beauftragt, inklusive eines Sonderhonorars von 5 % der Bruttobaukosten.
Ein Miteigentümer legte Einspruch gegen diesen Beschluss ein, argumentierend, dass das Projekt nicht ausreichend vorbereitet war, da keine Vergleichsangebote vorlagen und der Beschluss zu unbestimmt sei, was die Kosten und die Durchführenden betrifft. Er vertrat die Ansicht, dass eine solche umfassende Delegation der Entscheidungsfindung an den Verwaltungsbeirat nicht zulässig sei.
Das Amtsgericht entschied, dass die Beschlusskompetenz nach § 27 Abs. 2 WEG nicht für wesentliche Entscheidungen ausreicht, die eigentlich in der Zuständigkeit der Wohnungseigentümer liegen. Die Übertragung der Entscheidungskompetenzen an die Verwaltung wurde als unzureichend erachtet, da der Beschluss inhaltlich nicht hinreichend bestimmt und transparent war. Wesentliche, vor allem kostenintensive Maßnahmen müssen demnach von den Eigentümern selbst entschieden werden, um den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung zu entsprechen.
Die Entscheidung hat potenziell weitreichende Folgen für die Praxis der WEG-Verwaltung. Sie legt nahe, dass Verwaltungen und Wohnungseigentümer sorgfältig überlegen müssen, in welchem Umfang sie die gesetzlichen Kompetenzen nach § 27 Abs. 2 WEG nutzen wollen. Die Übertragung von Entscheidungsbefugnissen an die Verwaltung muss klar und eindeutig definiert sein, um der gerichtlichen Überprüfung standzuhalten. Dieser Fall unterstreicht die Bedeutung einer detaillierten Vorbereitung und klaren Beschlussfassung bei der Übertragung von Verantwortlichkeiten und Entscheidungskompetenzen an die WEG-Verwaltung.
Hier finden Sie ausführlichere Informationen zum Urteil: Können Eigentümer ganze Projekte an WEG-Verwaltung abgeben? (weg-seminare.de)