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Privates Baurecht: Bauabnahme, Mängel und Sicherheitseinbehalt – worauf Bauherren achten sollten

von | 28.Jan..2026 | Privates Baurecht | 0 Kommentare

Die Bauabnahme ist ein zentraler Moment im Bauvertrag: Mit ihr gehen Risiken über, Vergütungsansprüche werden fällig, und Mängelrechte verändern sich. Gleichzeitig ist vielen privaten Bauherren nicht klar, wann sie die Abnahme verweigern dürfen, wann sie zur Abnahme verpflichtet sind und wie ein Sicherheitseinbehalt rechtssicher vereinbart wird.

Aktuelle Entscheidungen betreffen unter anderem die Frage, ob der Unternehmer trotz verweigerter Abnahme die Vergütung verlangen kann – etwa, wenn die Arbeiten im Wesentlichen vertragsgerecht sind – sowie die zulässige Höhe von Einbehalten zur Absicherung von Mängeln. Ein Einbehalt im Bereich von bis zu rund 5–10 Prozent kann je nach Konstellation in Betracht kommen.

Die Kanzlei Hellmuth & Rühling unterstützt private Bauherren insbesondere bei:

  • der Organisation einer rechtssicheren Abnahme (Protokoll, Vorbehalte, Fristen),

  • der Frage, wann eine Abnahme zu Recht verweigert werden kann,

  • der Gestaltung von Sicherheitseinbehalten und Mängelrügen.

Wir helfen, typische Fehler zu vermeiden: vorschnelle Unterschriften, unklare Protokolle oder ungenutzte Rechte bei offensichtlichen Mängeln. So behalten Sie beim Bauvorhaben die Kontrolle – rechtlich und wirtschaftlich.

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