Bauen oder Sanieren ist für viele oft die größte finanzielle Entscheidung im Leben – ob Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte oder umfassende Modernisierung einer Bestandsimmobilie. Gleichzeitig ist das Baurecht kompliziert. Probleme tauchen schnell auf: Der Bau verzögert sich, Nachträge treiben die Kosten in die Höhe, die Ausführung weicht von der Planung ab oder es zeigen sich Mängel. Besonders kritisch sind unklare oder einseitige Bauverträge. Versprechen zum „Festpreis“ relativieren sich später in versteckten Klauseln, Preisanpassungen sind unübersichtlich geregelt oder die Bauzeit ist nur schwammig beschrieben. Bei Mängeln werden Fristen oft falsch gesetzt oder Ansprüche nicht ausreichend dokumentiert – mit der Folge, dass Rechte verloren gehen können.
Die Kanzlei Hellmuth & Rühling unterstützt private Bauherren und Immobilieneigentümer unter anderem bei:
- der Prüfung und Gestaltung von Bau- und Werkverträgen vor Unterschrift,
- der Begleitung laufender Bauvorhaben bei Nachträgen, Mehrkosten und Bauverzug,
- der Durchsetzung von Mängelansprüchen, Zurückbehaltungsrechten und Schadensersatz,
- der außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzung mit Bauunternehmen.
Durch frühzeitige rechtliche Beratung lassen sich viele Konflikte bereits im Ansatz vermeiden. Und wenn der Streit mit dem Bauunternehmen bereits entstanden ist, sorgen wir dafür, dass Ihre Interessen klar, strukturiert und konsequent vertreten werden – damit Ihr Bauprojekt nicht zur Dauerbaustelle wird.


