Berliner Testament
Die Besonderheiten des Berliner Testaments
Das Berliner Testament ist eine besonders häufig gewählte Form des Testaments, die von Ehepaaren genutzt wird, um ihren Nachlass zu regeln.
Was ist ein Berliner Testament?
Das Berliner Testament ist ein gemeinschaftliches Testament, das von Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern errichtet wird. Diese besondere Form des Testaments sieht vor, dass sich die Ehepartner gegenseitig als Alleinerben einsetzen. Erst nach dem Tod des zuletzt Verstorbenen erben die Kinder oder andere festgelegte Personen das gesamte Vermögen. Diese Regelung soll sicherstellen, dass der überlebende Partner finanziell abgesichert ist und uneingeschränkt über den Nachlass verfügen kann.
Vorteile und Nachteile
- Bindungswirkung: Ein wesentliches Merkmal des Berliner Testaments ist seine starke Bindungswirkung. Nach dem Tod des ersten Ehepartners kann der überlebende Partner das Testament in der Regel nicht mehr einseitig ändern. Diese Bindung kann für den überlebenden Partner sowohl ein Vorteil als auch eine Einschränkung sein, insbesondere wenn sich die Lebensumstände ändern.
- Pflichtteilsansprüche: Kinder oder andere pflichtteilsberechtigte Personen können ihren Pflichtteil bereits nach dem Tod des ersten Ehepartners einfordern. Um dies zu verhindern oder abzumildern, können im Berliner Testament sogenannte Pflichtteilsstrafklauseln eingefügt werden.
- Steuerliche Aspekte: Das Berliner Testament kann zu einer erhöhten Steuerlast führen, da der gesamte Nachlass erst nach dem Tod des zweiten Partners versteuert wird. Dies sollte bei der Erstellung des Testaments sorgfältig berücksichtigt werden.
Unsere Beratung zum Berliner Testament
Bei Geys-Lehmann & Hellmuth bieten wir Ihnen eine umfassende Beratung, um das Berliner Testament optimal an Ihre individuellen Bedürfnisse anzupassen. Unsere Leistungen umfassen:
- Individuelle Gestaltung: Wir helfen Ihnen, ein Berliner Testament zu erstellen, das sowohl Ihre Wünsche als auch die rechtlichen und steuerlichen Aspekte berücksichtigt.
- Überprüfung bestehender Testamente: Wir prüfen bestehende Berliner Testamente auf rechtliche Korrektheit und geben Empfehlungen für notwendige Anpassungen.
- Pflichtteilsregelungen: Wir beraten Sie zu möglichen Pflichtteilsstrafklauseln und anderen Strategien, um die Pflichtteilsansprüche optimal zu regeln.
- Steuerliche Beratung: Unsere Experten klären Sie über die steuerlichen Konsequenzen des Berliner Testaments auf und entwickeln Lösungen, um die Steuerlast zu minimieren.
Unsere Vorsorge Leistungen:
- Errichtung von Testamenten und Erbverträgen
- Einzeltestamente
- Berliner Testament
- Sylter Testament
- Ehegattentestamente
- Unternehmertestamente
- spezielle Vorsorge-Regelungen für nichteheliche Lebensgemeinschaften
- Vermächtnisse
- Teilungsanordnungen
- Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
- Vorsorgende Verträge zur Vermeidung von Konflikten
- Mediation bei außergerichtlichen Auseinandersetzungen
Erbrechtliche Beratung:
- Beratung und Vertretung bei Konflikten einer Erbengemeinschaft
- Durchsetzung von Pflichtteil-Erbansprüchen
- Testamentsanfechtungen
- Erbscheinverfahren
- Erbenfeststellung
- Testamentsvollstreckung
- Allgemeines Erbrecht
- Nachlassverwaltung
- Erbauseinandersetzungen
- Schenkungen
- Unternehmensnachfolge
Kostenfreie telefonische Ersteinschätzung
Ihr erster Schritt zu rechtlicher Klarheit
Haben Sie rechtliche Fragen oder stehen Sie vor einer juristischen Herausforderung? Vertrauen Sie auf die Experten von GEYS-LEHMANN & HELLMUTH in Leipzig.
Um Ihnen den Einstieg zu erleichtern, bieten wir Ihnen eine kostenfreie telefonische Ersteinschätzung Ihres Anliegens an. Nutzen Sie diese Gelegenheit, um eine erste rechtliche Einschätzung durch unsere erfahrenen Rechtsanwälte zu erhalten – unverbindlich und ohne Kosten. Gemeinsam finden wir den besten Weg, Ihre rechtlichen Herausforderungen zu meistern.
NUTZEN SIE UNSERE KOSTENFREIE TELEFONISCHE ERSTEINSCHÄTZUNG
Um Ihnen den Einstieg zu erleichtern, bieten wir Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Anliegens an. Nutzen Sie diese Gelegenheit, um eine erste rechtliche Einschätzung durch unsere erfahrenen Anwälte zu erhalten – unverbindlich und ohne Kosten.
Oder haben Sie Fragen an uns? Dann nutzen Sie bitte unser Kontaktformular oder kontaktieren Sie uns telefonisch unter 0341 - 59 33 930. Wir werden Ihre Fragen oder Terminwünsche schnellstmöglich beantworten.
ANSCHRIFT:
Rechtsanwälte Geys-Lehmann & Hellmuth
Lumumbastraße 9
04105 Leipzig
BÜROZEITEN:
Montag- Freitag:
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
13:00 Uhr bis 16:30 Uhr
TELEFON
0341 – 59 33 930
E-Mail: rahellmuth@glhp.de