Berliner Testament

Die Besonderheiten des Berliner Testaments

Das Berliner Testament ist eine besonders häufig gewählte Form des Testaments, die von Ehepaaren genutzt wird, um ihren Nachlass zu regeln.

Was ist ein Berliner Testament?

Das Berliner Testament ist ein gemeinschaftliches Testament, das von Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern errichtet wird. Diese besondere Form des Testaments sieht vor, dass sich die Ehepartner gegenseitig als Alleinerben einsetzen. Erst nach dem Tod des zuletzt Verstorbenen erben die Kinder oder andere festgelegte Personen das gesamte Vermögen. Diese Regelung soll sicherstellen, dass der überlebende Partner finanziell abgesichert ist und uneingeschränkt über den Nachlass verfügen kann.

Vorteile und Nachteile

  • Bindungswirkung: Ein wesentliches Merkmal des Berliner Testaments ist seine starke Bindungswirkung. Nach dem Tod des ersten Ehepartners kann der überlebende Partner das Testament in der Regel nicht mehr einseitig ändern. Diese Bindung kann für den überlebenden Partner sowohl ein Vorteil als auch eine Einschränkung sein, insbesondere wenn sich die Lebensumstände ändern.
  • Pflichtteilsansprüche: Kinder oder andere pflichtteilsberechtigte Personen können ihren Pflichtteil bereits nach dem Tod des ersten Ehepartners einfordern. Um dies zu verhindern oder abzumildern, können im Berliner Testament sogenannte Pflichtteilsstrafklauseln eingefügt werden.
  • Steuerliche Aspekte: Das Berliner Testament kann zu einer erhöhten Steuerlast führen, da der gesamte Nachlass erst nach dem Tod des zweiten Partners versteuert wird. Dies sollte bei der Erstellung des Testaments sorgfältig berücksichtigt werden.

Unsere Beratung zum Berliner Testament

Bei Geys-Lehmann & Hellmuth bieten wir Ihnen eine umfassende Beratung, um das Berliner Testament optimal an Ihre individuellen Bedürfnisse anzupassen. Unsere Leistungen umfassen:

  • Individuelle Gestaltung: Wir helfen Ihnen, ein Berliner Testament zu erstellen, das sowohl Ihre Wünsche als auch die rechtlichen und steuerlichen Aspekte berücksichtigt.
  • Überprüfung bestehender Testamente: Wir prüfen bestehende Berliner Testamente auf rechtliche Korrektheit und geben Empfehlungen für notwendige Anpassungen.
  • Pflichtteilsregelungen: Wir beraten Sie zu möglichen Pflichtteilsstrafklauseln und anderen Strategien, um die Pflichtteilsansprüche optimal zu regeln.
  • Steuerliche Beratung: Unsere Experten klären Sie über die steuerlichen Konsequenzen des Berliner Testaments auf und entwickeln Lösungen, um die Steuerlast zu minimieren.

Unsere Vorsorge Leistungen:

Erbrechtliche Beratung:

  • Beratung und Vertretung bei Konflikten  einer Erbengemeinschaft
  • Durchsetzung von Pflichtteil-Erbansprüchen
  • Testamentsanfechtungen
  • Erbscheinverfahren
  • Erbenfeststellung
  • Testamentsvollstreckung
  • Allgemeines Erbrecht
  • Nachlassverwaltung
  • Erbauseinandersetzungen
  • Schenkungen
  • Unternehmensnachfolge

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