Testamentsanfechtung

Eine letztwillige Verfügung, wie ein Testament oder ein Erbvertrag, soll eigentlich Klarheit darüber schaffen, wie das Vermögen nach dem Tod verteilt wird. Doch nicht immer entspricht ein Testament den gesetzlichen Vorgaben oder es kommen Zweifel an der Testierfähigkeit des Erblassers auf. In solchen Fällen kann eine Testamentsanfechtung in Betracht gezogen werden. Wir als Experten für Erbrecht in Leipzig stehen Ihnen mit fachkundiger Beratung und Vertretung zur Seite, wenn Sie ein Testament anfechten möchten oder selbst mit einer Anfechtung konfrontiert werden.

Was ist eine Testamentsanfechtung?

Unter einer Testamentsanfechtung versteht man das rechtliche Vorgehen gegen die Wirksamkeit eines Testaments. Mit einer Anfechtung wird versucht, das Testament ganz oder teilweise unwirksam zu machen. Es gibt verschiedene Gründe, warum eine letztwillige Verfügung angefochten werden kann:

  • Formmängel: Ein handschriftliches Testament muss eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein. Fehlt diese Form, kann das gesamte Dokument unwirksam sein.
  • Mangelnde Testierfähigkeit: War der Erblasser aufgrund einer geistigen oder seelischen Störung nicht in der Lage, ein wirksames Testament zu verfassen, kann eine Anfechtung erfolgreich sein.
  • Irrtum, Drohung oder Täuschung: Liegt ein wesentlicher Irrtum des Erblassers vor oder wurde er getäuscht bzw. bedroht, kann das Testament angefochten werden.

Wichtig: Die Anfechtung unterliegt Fristen, in der Regel binnen eines Jahres, nachdem der Anfechtungsgrund bekannt wurde. Nach Ablauf dieser Frist verliert man das Recht auf Anfechtung.

Wie unterstützen wir Sie? 

Unsere erfahrenen Rechtsanwälte für Erbrecht in Leipzig prüfen zunächst die Erfolgsaussichten Ihrer Testamentsanfechtung oder verteidigen Sie gegen eine unberechtigte Anfechtung. Wir analysieren detailliert den Inhalt der letztwilligen Verfügung sowie die Umstände ihrer Entstehung. Anhand dieser Prüfung entwickeln wir eine individuelle Strategie, um Ihre Interessen effizient durchzusetzen.

 

  • Aufklärung und Beratung: Wir klären Sie umfassend über die rechtlichen Grundlagen, Chancen und Risiken einer Testamentsanfechtung auf.
  • Sichtung von Beweismitteln: Wir unterstützen bei der Beschaffung und Auswertung relevanter Unterlagen, ärztlicher Gutachten und Zeugenaussagen.
  • Außergerichtliche Vertretung: Wir versuchen zunächst, eine einvernehmliche Lösung zu finden, um langwierige Gerichtsverfahren zu vermeiden.
  • Prozessvertretung: Falls erforderlich, vertreten wir Ihre Interessen konsequent vor Gericht und setzen uns dafür ein, dass Ihr Anliegen erfolgreich durchgesetzt wird.

Wenn Sie Fragen zur Testamentsanfechtung haben oder sich bereits in einem Erbstreit befinden, kontaktieren Sie Geys-Lehmann & Hellmuth in Leipzig. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung und fundierte Fachkenntnis im Erbrecht, um die für Sie bestmögliche Lösung zu erreichen. 

Erbrechtliche Beratung:

  • Beratung und Vertretung bei Konflikten  einer Erbengemeinschaft
  • Durchsetzung von Pflichtteil-Erbansprüchen
  • Testamentsanfechtungen
  • Erbscheinverfahren
  • Erbenfeststellung
  • Testamentsvollstreckung
  • Allgemeines Erbrecht
  • Nachlassverwaltung
  • Erbauseinandersetzungen
  • Schenkungen
  • Unternehmensnachfolge

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