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Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Rechtssichere Beratung bei Geys-Lehmann & Hellmuth in Leipzig

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sind zentrale Instrumente, um selbstbestimmte Entscheidungen für die eigene Zukunft zu treffen, falls Sie aufgrund von Krankheit oder Unfall einmal nicht mehr dazu in der Lage sein sollten. Die Anwaltskanzlei Geys-Lehmann & Hellmuth in Leipzig unterstützt Sie dabei, diese wichtigen Dokumente rechtssicher aufzusetzen und sorgt dafür, dass Ihre persönlichen Wünsche und Interessen gewahrt bleiben.

Was sind Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen?

Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht es Ihnen, eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens dazu zu bevollmächtigen, in Ihrem Namen wichtige Entscheidungen zu treffen, falls Sie selbst nicht mehr handlungsfähig sind. Dies betrifft insbesondere finanzielle und rechtliche Angelegenheiten, aber auch medizinische Fragen, sofern diese nicht bereits in einer Patientenverfügung geregelt sind.

Eine Patientenverfügung legt fest, wie Sie im Falle schwerer Krankheit oder Pflegebedürftigkeit medizinisch behandelt werden möchten oder welche Maßnahmen Sie ablehnen. So behalten Sie auch dann Kontrolle über Ihre medizinische Versorgung, wenn Sie selbst nicht mehr ansprechbar sind.

Warum sind diese Dokumente sinnvoll?

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung schaffen Klarheit, vermeiden gerichtliche Betreuungsverfahren und reduzieren Konfliktpotenzial innerhalb der Familie. Sie geben Ihnen und Ihren Angehörigen Sicherheit, dass Ihre persönlichen Wünsche respektiert werden, selbst in schwierigen Zeiten.

Es ist ratsam, diese Dokumente frühzeitig aufzusetzen – bevor Erkrankungen oder Pflegebedürftigkeit eintreten. Insbesondere bei einer notariellen Beglaubigung ist Ihre persönliche Anwesenheit erforderlich. Wer früh vorsorgt, stellt sicher, dass alle notwendigen Schritte in Ruhe und ohne zeitlichen Druck unternommen werden können.

Warum keine selbstgeschriebenen Dokumente?

Ohne anwaltliche Hilfe verfasste Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen sind häufig unvollständig oder rechtlich unklar formuliert. Dies kann dazu führen, dass Ihre Wünsche nicht eindeutig sind und im Ernstfall nicht umgesetzt werden. Eine professionelle Beratung stellt sicher, dass Ihr Wille rechtssicher festgehalten wird.

Unsere Unterstützung – von der Beratung bis zur notariellen Beglaubigung

Die Anwaltskanzlei Geys-Lehmann & Hellmuth in Leipzig berät Sie umfassend bei der Erstellung von Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Wir erarbeiten gemeinsam mit Ihnen rechtlich belastbare und eindeutige Dokumente, die Ihrem Willen entsprechen. Auf Wunsch koordinieren wir auch den Termin zur notariellen Beglaubigung und arbeiten dabei mit erfahrenen Notaren in Leipzig zusammen. So müssen Sie sich um nichts kümmern, und alle erforderlichen Schritte werden zuverlässig und diskret in die Wege geleitet.

Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um Ihr Selbstbestimmungsrecht zu wahren. Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung – wir helfen Ihnen dabei, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung professionell und frühzeitig zu gestalten, damit Sie rechtlich und praktisch optimal abgesichert sind.

Erbrechtliche Beratung:

  • Beratung und Vertretung bei Konflikten  einer Erbengemeinschaft
  • Durchsetzung von Pflichtteil-Erbansprüchen
  • Testamentsanfechtungen
  • Erbscheinverfahren
  • Erbenfeststellung
  • Testamentsvollstreckung
  • Allgemeines Erbrecht
  • Nachlassverwaltung
  • Erbauseinandersetzungen
  • Schenkungen
  • Unternehmensnachfolge

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Ihr erster Schritt zu rechtlicher Klarheit

Haben Sie rechtliche Fragen oder stehen Sie vor einer juristischen Herausforderung? Vertrauen Sie auf die Experten von GEYS-LEHMANN & HELLMUTH in Leipzig.

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