Architektenrecht im privaten Baurecht
Ihre Rechte als Bauherr wahren
Das Architektenrecht bildet einen wichtigen Teil des privaten Baurechts und regelt das Verhältnis zwischen Bauherren und Architektinnen bzw. Architekten. Gerade private Bauherren, die ein Eigenheim planen oder umbauen möchten, stehen oft vor komplexen Fragestellungen, wenn es um die Planung, Bauüberwachung und Abrechnung von Architektenleistungen geht. Die Anwaltskanzlei Geys-Lehmann & Hellmuth in Leipzig unterstützt Sie mit fundierter Expertise im Bereich Baurecht, damit Ihr Bauprojekt sicher und rechtskonform verläuft.
Was bedeutet Architektenrecht im privaten Baurecht?
Im Kern geht es darum, welche Rechte und Pflichten aufseiten des Architekten und des privaten Bauherrn bestehen. Zu den häufigsten Themen zählen:
- Vertragsgestaltung: Der Architektenvertrag legt den Umfang der Leistungen, Termine, Vergütungsmodalitäten und Haftungsfragen fest. Mängel in der Vertragsgestaltung können später zu kostspieligen Auseinandersetzungen führen.
- Haftung des Architekten: Architektinnen und Architekten tragen eine Verantwortung für die Planung und Überwachung des Bauvorhabens. Bei Planungsfehlern oder unzureichender Baukontrolle können sie für entstandene Schäden haftbar gemacht werden.
- Honorarfragen und HOAI: Die Vergütung richtet sich in der Regel nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Unklare Vereinbarungen können zu Streitigkeiten über die Honorarhöhe führen.
- Urheberrecht: Auch die Rechte an Architektenplänen sind häufig Teil von Auseinandersetzungen. Ohne Einwilligung darf ein Entwurf beispielsweise nicht für ein anderes Projekt verwendet werden.
Unsere Leistungen:
Unsere Kanzlei in Leipzig berät private Bauherren umfassend und vertritt deren Interessen gegenüber Architekten oder Ingenieuren. Unsere Leistungen im Architektenrecht umfassen unter anderem:
Prüfung und Gestaltung von Architektenverträgen: Wir sorgen für rechtssichere und transparente Regelungen, damit Sie und der Architekt eine klare Vereinbarung über Leistungen und Vergütung treffen.
Haftungs- und Mängelansprüche: Treten Probleme bei der Planung oder Bauüberwachung auf, unterstützen wir Sie bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche oder bei der Abwehr unberechtigter Forderungen.
Durchsetzung von Vergütungsansprüchen: Sollten Unstimmigkeiten zu Honorarforderungen entstehen, prüfen wir die Höhe des Honorars nach Maßgabe der HOAI und klären, ob zusätzliche Leistungen angemessen vergütet werden müssen.
Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung: Bei Konflikten mit dem Architekturbüro setzen wir uns außergerichtlich und, wenn nötig, vor Gericht für Ihr Recht ein, um eine zielführende Lösung zu erzielen.
Unser Versprechen
Bei GEYS-LEHMANN & HELLMUTH setzen wir uns engagiert, ehrlich und auf Augenhöhe für die Belange unserer Mandanten ein.
Wir glauben an eine transparente und vertrauensvolle Zusammenarbeit, bei der Ihre Interessen stets im Mittelpunkt stehen. Unser Ziel ist es, Ihnen nicht nur rechtlich, sondern auch menschlich zur Seite zu stehen.
Mit unserem erfahrenen Team aus Rechtsanwälten bieten wir Ihnen eine umfassende und persönliche Beratung, die individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt ist.
Unsere Leistungen:
- baubegleitende Rechtsberatung
- baurechtliche Beratung
- BGB Werksvertragsrecht
- Bauvertragsrecht (VOB/BGB)
- Beratung zu Haftungsfragen sowie zu Leistungs- und Vergütungs- sowie Baumängelfragen
- Architekten- und Ingenieurrecht
- Vergaberecht

Kostenfreie telefonische Ersteinschätzung
Ihr erster Schritt zu rechtlicher Klarheit
Haben Sie rechtliche Fragen oder stehen Sie vor einer juristischen Herausforderung? Vertrauen Sie auf die Experten von GEYS-LEHMANN & HELLMUTH in Leipzig.
Um Ihnen den Einstieg zu erleichtern, bieten wir Ihnen eine kostenfreie telefonische Ersteinschätzung Ihres Anliegens an. Nutzen Sie diese Gelegenheit, um eine erste rechtliche Einschätzung durch unsere erfahrenen Rechtsanwälte zu erhalten – unverbindlich und ohne Kosten. Gemeinsam finden wir den besten Weg, Ihre rechtlichen Herausforderungen zu meistern.
Sie haben Fragen zum Thema Architektenrecht?
Egal, ob es um Streitigkeiten oder Mängelbeseitigung geht – zufriedene Mandanten stehen für uns an erster Stelle. Die Experten unserer Leipziger Kanzlei für privates Baurecht und Architektenrecht sind jederzeit für Sie da. Vertrauen Sie den erfahrenen Rechtsanwälten von GEYS-LEHMANN & HELLMUTH in Leipzig.
Kontaktieren Sie uns, um einen Termin zu vereinbaren und mehr über unsere Leistungen im privaten Baurecht zu erfahren. Vertrauen Sie den Experten für Architektenrecht in Leipzig – wir sind Ihr verlässlicher Partner in allen baurechtlichen Angelegenheiten.
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ANSCHRIFT:
Rechtsanwälte Geys-Lehmann & Hellmuth
Lumumbastraße 9
04105 Leipzig
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