Sachmängelhaftung des Leasinggebers bei Insolvenz des Lieferanten

Der Leasingnehmer, welchem der Leasinggeber unter Ausschluss einer mietrechtlichen Gewährleistung die gegen den Lieferanten bestehenden kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüche leasingtypisch abgetreten hat, kann vom Leasinggeber auch im Fall der Insolvenz des Lieferanten weiterhin auf diese Ansprüche verwiesen und diesen auf Zahlung der Leasingraten in Anspruch nehmen (BGH Urteil 13.11.2013, VIII ZR 257/12).