Profile bei Instagram, E-Mails, Cloud-Speicher – ein großer Teil unseres Lebens findet online statt. Aktuelle Urteile, u. a. des OLG Oldenburg, stellen klar: Erben können Social-Media-Konten häufig vollständig weiterführen und haben grundsätzlich Zugriff auf digitale Inhalte des Erblassers.
Damit steigen aber auch die Konflikte:
Wer bekommt Zugriff? Wie weit reicht das Einsichtsrecht in private Chats? Was gilt, wenn Plattformen Konten in den „Gedenkzustand“ versetzen oder AGB dem Zugriff widersprechen?
Die Kanzlei Hellmuth & Rühling in Leipzig unterstützt Sie unter anderem dabei,
- den digitalen Nachlass frühzeitig rechtssicher zu regeln (z. B. in Testament oder Vorsorgevollmacht),
- Streit in Erbengemeinschaften über Zugriffsrechte zu vermeiden,
- Ansprüche gegenüber Plattformbetreibern konsequent durchzusetzen.
Wir kombinieren klassisches Erbrecht mit den Besonderheiten digitaler Daten – verständlich erklärt und praxisnah. In einem persönlichen Gespräch klären wir, welche Konten und Daten für Sie wichtig sind und wie diese rechtssicher in Ihre Nachlassplanung eingebunden werden können.
So behalten Sie auch online die Kontrolle darüber, was nach Ihrem Tod mit Ihren Daten geschieht – statt Plattform-AGB dem Zufall zu überlassen.


