RECHTSGEBIET ARBEITSRECHT
Ihre Kanzlei für Arbeitsrecht in Leipzig – Geys-Lehmann & Hellmuth
Die Kanzlei Geys-Lehmann & Hellmuth ist Ihr erfahrener Partner für alle Fragen rund um das Arbeitsrecht in Leipzig. Wir beraten und vertreten Mandanten bei Kündigungsschutzklagen sowie weiteren arbeitsrechtlichen Angelegenheiten mit Fachkompetenz und langjähriger Erfahrung. Als spezialisierte Kanzlei für Arbeitsrecht in Leipzig ist es unser Ziel, die bestmögliche Lösung für Ihr Anliegen zu finden.
Warum einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Leipzig beauftragen?
In der heutigen Arbeitswelt können rechtliche Konflikte schnell entstehen. Ob Kündigung, Abmahnung, Arbeitszeugnis oder Fragen zu Gehaltsansprüchen – ein erfahrener Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Leipzig hilft Ihnen, Ihre Rechte zu wahren. Besonders wichtig ist dabei die Einhaltung von Fristen, da diese im Arbeitsrecht oft entscheidend sind.
Wenn Sie aus Leipzig oder der Region kommen, sollten Sie einen Leipziger Anwalt für Arbeitsrecht beauftragen. Lokale Fachanwälte kennen die Gegebenheiten vor Ort und können Ihre Interessen effektiv vertreten. Zudem ist es sinnvoll, einen Rechtsanwalt mit einer Zulassung im entsprechenden Amtsgerichtsbezirk zu wählen, um die Notwendigkeit eines weiteren Prozessanwalts zu vermeiden.
Unsere Leistungen im Arbeitsrecht
Als Kanzlei für Arbeitsrecht in Leipzig bieten wir Ihnen eine umfassende Beratung und Vertretung in allen arbeitsrechtlichen Fragen. Unsere Leistungen umfassen unter anderem:
- Kündigungsschutzklagen: Wir prüfen die Rechtmäßigkeit Ihrer Kündigung und setzen uns für Ihre Interessen ein.
- Einvernehmliche Lösungen: Wir unterstützen Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei der Erzielung gütlicher Einigungen.
- Vertragsprüfung: Wir überprüfen Arbeitsverträge auf rechtliche Korrektheit und beraten zu möglichen Änderungen.
- Abmahnungen und Ansprüche: Wir helfen Ihnen, gegen unrechtmäßige Abmahnungen vorzugehen und Ihre Gehaltsansprüche durchzusetzen.
Ihre Vorteile mit Geys-Lehmann & Hellmuth
Unser oberstes Ziel ist Ihre Zufriedenheit. Gemeinsam mit Ihnen finden wir die beste Lösung für Ihr arbeitsrechtliches Problem. Mit unserer langjährigen Erfahrung und unserem Fachwissen stehen wir Ihnen als vertrauensvoller Partner zur Seite.
Kontaktieren Sie uns
Wenn Sie nach einer spezialisierten Kanzlei für Arbeitsrecht in Leipzig suchen, sind Sie bei Geys-Lehmann & Hellmuth genau richtig. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und lassen Sie sich kompetent beraten. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin und sichern Sie sich Ihre Rechte mit einem erfahrenen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Leipzig.
Unsere Leistungen Arbeitsrecht:
- Kündigungsschutzklagen
- Abmahnungen anfechten
- Abwicklungsverträge
- Handelsvertreterrecht
- Arbeitsverträge
- Zeitarbeitsverträge
- Projektbezogener Arbeitsvertrag
- befristete Arbeitsverträge
TELEFON
Kostenfreie telefonische Ersteinschätzung
Ihr erster Schritt zu rechtlicher Klarheit
Haben Sie rechtliche Fragen oder stehen Sie vor einer juristischen Herausforderung? Vertrauen Sie auf die Experten von GEYS-LEHMANN & HELLMUTH in Leipzig.
Um Ihnen den Einstieg zu erleichtern, bieten wir Ihnen eine kostenfreie telefonische Ersteinschätzung Ihres Anliegens an. Nutzen Sie diese Gelegenheit, um eine erste rechtliche Einschätzung durch unsere erfahrenen Rechtsanwälte zu erhalten – unverbindlich und ohne Kosten. Gemeinsam finden wir den besten Weg, Ihre rechtlichen Herausforderungen zu meistern.
WAS IST EINE KÜNDIGUNGSSCHUTZKLAGE?
DIE KOSTENFRAGE
Die häufigste Form von Arbeitsrechtsstreiten sind Kündigungsschutzklagen. Hier gibt es einiges zu beachten. Kündigungsschutz gilt grundsätzlich erst, wenn der Arbeitnehmer über sechs Monate durchgängig beim Arbeitgeber beschäftigt war. Selbst wenn die Probezeit kürzer war, greift der Kündigungsschutz erst dann. Ein weiterer Punkt, um sich auf Kündigungsschutz berufen zu können, ist, dass der Betrieb über mindestens zehn sozialversicherungspflichtige Angestellte in Vollzeit verfügen muss. Auszubildende oder Minijobber zählen hierzu nicht. Auch die Fristenwahrung ist in diesem Rechtsgebiet ein wenig anders geregelt. Möchte der Arbeitnehmer gegen eine Kündigung Einspruch einlegen, hat dies in einer Frist von drei Wochen ab Zugang der Kündigung zu erfolgen.
Zu diesen ganzen Punkten berät der Anwalt für Arbeitsrecht. Damit muss sich der Arbeitnehmer, der unter Umständen unter Existenzängsten und Zweifeln leidet, nicht allein befassen. Ein vertrauensvoller Anwalt wird zur Seite stehen und gemeinsam eine Strategie entwickeln. Da es beinahe grundsätzlich immer erst ein Güteverfahren gibt, kann sich der Arbeitnehmer ganz in Ruhe darüber klar werden, was er erreichen möchte. Möchte er unbedingt zurück an seinen Arbeitsplatz oder vielleicht doch lieber eine Abfindung? Der Fachanwalt wird bei allen Fragen zur Seite stehen.
Selbstverständlich gibt es noch weitaus mehr arbeitsrechtliche Gründe, weshalb ein Anwalt eingeschaltet werden sollte.
DIE KOSTENFRAGE
Im Arbeitsrecht ist die Kostenaufteilung ein wenig anders geregelt. Jede Partei hat ihre entstandenen Kosten selbst zu tragen. Im Falle einer verlorenen Klage hat der Kläger daher auch nicht die Kosten der anderen Partei zu übernehmen. Die Anwalts- und Gerichtskosten errechnen sich über die Höhe des Verdienstes und sind vollumfänglich beim nächsten Lohnsteuerjahresausgleich als Werbungskosten absetzbar. Das Risiko eines hohen Selbstbehalts ist somit nicht gegeben.
NUTZEN SIE UNSERE KOSTENFREIE TELEFONISCHE ERSTEINSCHÄTZUNG
Um Ihnen den Einstieg zu erleichtern, bieten wir Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Anliegens an. Nutzen Sie diese Gelegenheit, um eine erste rechtliche Einschätzung durch unsere erfahrenen Anwälte zu erhalten – unverbindlich und ohne Kosten.
Oder haben Sie Fragen an uns? Dann nutzen Sie bitte unser Kontaktformular oder kontaktieren Sie uns telefonisch unter 0341 - 59 33 930. Wir werden Ihre Fragen oder Terminwünsche schnellstmöglich beantworten.
ANSCHRIFT:
Rechtsanwälte Geys-Lehmann & Hellmuth
Lumumbastraße 9
04105 Leipzig
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09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
13:00 Uhr bis 16:30 Uhr
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