RECHTSGEBIET INSOLVENZRECHT
Bei Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit ist schnelle Abhilfe gefragt, um weitere Folgeschäden zu vermeiden. Die Kanzlei GEYS-LEHMANN & HELLMUTH in Leipzig vertritt Mandanten und Mandantinnen in allen Fragen des Insolvenzechts sowie in den zugehörigen Rechtsgebieten Zwangsverwaltungsrecht, Zwangsversteigerungsrecht sowie Zwangsvollstreckungsrecht. Als Fachanwalt für Insolvenzrecht und erfahrener Insolvenzverwalter verfügt Rechtsanwalt Rainer Hellmuth über Fachkompetenz und kann Sie in diesen Fragen sachkundig beraten.
Rechtsanwalt Hellmuth begleitet Mandanten auf dem Weg zu einem geregelten Schuldenabbau in Form eines Insolvenzverfahrens und unterstützt diese dank einer zuverlässigen Rechtsberatung dabei, Insolvenzstraftaten zu vermeiden.
Unsere Kanzlei in Leipzig bietet juristische Beratung zum Insolvenzrecht (Insolvenzverwalter), sowohl von Unternehmern als auch Privatpersonen an.
Die Insolvenzrecht-Experten unserer Leipziger Kanzlei stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Vertrauen Sie den Experten für Insolvenzrecht, Zwangsverwaltungsrecht, Zwangsversteigerungsrecht sowie Zwangsvollstreckungsrecht in Leipzig.
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Haben Sie rechtliche Fragen oder stehen Sie vor einer juristischen Herausforderung? Vertrauen Sie auf die Experten von GEYS-LEHMANN & HELLMUTH in Leipzig.
Um Ihnen den Einstieg zu erleichtern, bieten wir Ihnen eine kostenfreie telefonische Ersteinschätzung Ihres Anliegens an. Nutzen Sie diese Gelegenheit, um eine erste rechtliche Einschätzung durch unsere erfahrenen Rechtsanwälte zu erhalten – unverbindlich und ohne Kosten. Gemeinsam finden wir den besten Weg, Ihre rechtlichen Herausforderungen zu meistern.
INSOLVENZ URSACHEN & ARTEN
Eine Insolvenz kann verschiedene Ursachen haben: Sie entsteht durch Überschuldung, Zahlungsunfähigkeit oder drohende Zahlungsunfähigkeit. Die Insolvenz ergibt sich dann daraus, dass der Betroffene höhere Ausgaben als Einnahmen hat. Ursächlich hierfür können Arbeitslosigkeit und Berufsunfähigkeit sein. Aber auch der Wegfall von Gehalt durch Krankheit oder Schwangerschaft, Fehlspekulationen, schlechte Kalkulationen sowie die Auswirkungen der Insolvenz eines Geschäftspartners bergen das Potenzial, eine Insolvenz zu verursachen.
Mit dem Insolvenzrecht wurde ein Rechtsgebiet geschaffen, dass die Grundlage für verfahren bildet, sowohl Schuldnern als auch Gläubigern zufriedenstellende Lösungen anzubieten. Hierfür ist es unerlässlich, Insolvenz anzumelden. Eine vorherige Rücksprache mit einem Anwalt für Insolvenzrecht kann helfen, das Insolvenzverfahren in geregelte Bahnen zu bringen. Zudem trägt eine solche juristische Unterstützung dazu bei, Fallstricke des Insolvenzrechts zu vermeiden. Dabei spielt es kaum eine Rolle, um welche Art von Insolvenz es sich handelt. Ein guter Rechtsanwalt berät Sie bei einer Privatinsolvenz und einer Firmeninsolvenz gleichermaßen umfassend. Darüber hinaus ist er erfahren, wenn es um Insolvenzen im Zusammenhang mit einem Erbe (Nachlassinsolvenz) oder als Selbstständiger bzw. Freiberufler (Regelinsolvenz) geht.
Muss Insolvenz angemeldet werden, ist es von zentraler Bedeutung, im Vorfeld eine umfassende juristische Beratung in Anspruch zu nehmen, um Fehler zu vermeiden und das Verfahren im günstigsten Falle zu beschleunigen. Als erfahrener Rechtsanwalt für Insolvenzrecht unterstütze ich Sie bei der Verfassung und Einreichung Ihres Insolvenzantrags beim Insolvenzgericht und begleite Sie auf Wunsch während des gesamten Insolvenzverfahrens. Wurde der Insolvenzantrag gestellt, prüft das Insolvenzgericht zunächst, ob die Insolvenz begründet ist – und, ob Sie in der Lage sind, die Kosten für das Insolvenzverfahren zu tragen. Um die Kosten für die Gläubiger, Gerichtskosten und den Insolvenzverwalter zu decken, haben Sie nun zwei Möglichkeiten. Sie können Ihren Betrieb sanieren oder auflösen. Zudem besteht die Möglichkeit, die Insolvenz außergerichtlich zu klären und einen Kredit bei einer Bank aufzunehmen. Gerne stehe ich Ihnen während dieses hochkomplexen Verfahrens mit Rat und Tat zur Seite, um Ihnen den Weg aus der Insolvenz heraus zu ebnen!
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