Im Bereich des Immobilienrechts spielen erbbaurechtliche Verträge eine wesentliche Rolle, insbesondere wenn es um die Nutzung von Grundstücken ohne deren Kauf geht.
Was ist ein Erbbaurecht?
Erbbaurechte ermöglichen es einer Person oder einem Unternehmen, ein Grundstück zu nutzen, ohne Eigentümer des Bodens zu sein. Dies geschieht durch einen Erbbaurechtsvertrag, bei dem das Recht eingeräumt wird, auf einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu errichten. Das Erbbaurecht ist dabei zeitlich begrenzt, üblicherweise auf 99 Jahre.
Wesentliche Inhalte erbbaurechtlicher Verträge
Ein erbbaurechtlicher Vertrag regelt die Bedingungen, unter denen das Baurecht gewährt wird. Dazu gehören die Laufzeit des Erbbaurechts, der zu entrichtende Erbbauzins, welcher eine regelmäßige Zahlung an den Grundstückseigentümer darstellt, sowie Bestimmungen über die Instandhaltung des Bauwerks und die Rechte bei einem Weiterverkauf oder einer Vererbung des Erbbaurechts.
Vorteile eines Erbbaurechts
Erbbaurechte bieten eine kostengünstige Alternative zum Kauf eines Grundstücks, was besonders in Gebieten mit hohen Bodenpreisen attraktiv sein kann. Sie ermöglichen es Investoren und Privatpersonen, Eigentum an einem Gebäude zu besitzen, ohne das dazugehörige Land erwerben zu müssen. Dies kann besonders für gewerbliche Zwecke oder den Wohnungsbau von Interesse sein.
Rechtliche Unterstützung bei Erbbaurechten
Bei Geys-Lehmann & Hellmuth stehen wir Ihnen zur Seite, um alle Aspekte eines Erbbaurechtsvertrags zu klären und zu gestalten. Unsere Expertise im Immobilienrecht sichert Ihnen eine fundierte Beratung und Unterstützung bei der Aushandlung und Umsetzung erbbaurechtlicher Verträge.
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