ÜBERSICHT KOSTEN & INFOS RECHTSSCHUTZ

Die Kanzlei Geys-Lehmann & Hellmuth aus Leipzig berät Sie umfassend in vielen Rechtsgebieten. Da stellt sich auch die Frage nach den Kosten. Wir wissen das man manchmal auch nur mit einem Rat und keinem  Mandat gut beraten ist und haben diesbezüglich auch ein klare Kostentransparenz.

Mandate werden natürlich, wenn nicht anders vereinbart gemäß RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) abgerechnet.

Sie haben eine Rechtsschutzversicherung?

Selbstverständlich vertreten wir auch Mandanten mit Rechtsschutzversicherung. Die Anfrage bei Ihrer Rechtschutzversicherung sowie die Bearbeitung/Abrechnung mit der Versicherung übernehmen wir.  

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Kostenfreie telefonische Ersteinschätzung

Ihr erster Schritt zu rechtlicher Klarheit

Haben Sie rechtliche Fragen oder stehen Sie vor einer juristischen Herausforderung? Vertrauen Sie auf die Experten von GEYS-LEHMANN & HELLMUTH in Leipzig.

Um Ihnen den Einstieg zu erleichtern, bieten wir Ihnen eine kostenfreie telefonische  Ersteinschätzung Ihres Anliegens an. Nutzen Sie diese Gelegenheit, um eine erste rechtliche Einschätzung durch unsere erfahrenen Rechtsanwälte zu erhalten – unverbindlich und ohne Kosten. Gemeinsam finden wir den besten Weg, Ihre rechtlichen Herausforderungen zu meistern.

Was sind Erbbaurechtliche Verträge?
Im Bereich des Immobilienrechts spielen erbbaurechtliche Verträge eine wesentliche Rolle, insbesondere wenn es um die Nutzung von Grundstücken ohne deren Kauf geht. Was ist ein Erbbaurecht? Erbbaurechte ermöglichen es einer Person oder einem Unternehmen, ein...
Was sollte im Kaufvertrag für eine Immobilie stehen?
Wichtige Bestandteile eines Immobilienkaufvertrags Beim Kauf einer Immobilie ist der Kaufvertrag das zentrale Dokument, das alle wesentlichen Aspekte des Kaufs regelt. Die Anwaltskanzlei Geys-Lehmann & Hellmuth in Leipzig erklärt, welche Inhalte unbedingt in einem...
Erbrecht: Die gesetzliche Erbfolge und das Parentelsystem
Erbrecht in Deutschland: Die gesetzliche Erbfolge und das Parentelsystem verstehen Die gesetzliche Erbfolge in Deutschland regelt, wie das Vermögen einer verstorbenen Person verteilt wird, wenn kein Testament oder Erbvertrag vorliegt. Die Anwaltskanzlei Geys-Lehmann...
Was muss man zum Vergaberecht in Deutschland wissen?
Das Vergaberecht im baurechtlichen Sinn in Deutschland umfasst die gesetzlichen Regelungen und Vorschriften, die den Prozess der Vergabe von öffentlichen Aufträgen für Bauleistungen regeln. Es ist ein wichtiger Bestandteil des öffentlichen Auftragswesens und soll...
Pachtrecht: Was sind Pachtverträge und welche Rechte und Pflichten haben Pächter?
Pachtverträge spielen eine wichtige Rolle im Immobilien- und Landwirtschaftsrecht und regeln die Nutzung von Grundstücken oder anderen Vermögensgegenständen gegen Zahlung eines Entgelts. In diesem Artikel erläutern wir, was Pachtverträge sind und welche Rechte und...
Zwangsverwaltungsrecht: Eine Erklärung und ihre rechtlichen Aspekte
Das Zwangsverwaltungsrecht ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Rechtssystems, der häufig im Zusammenhang mit Immobilien und Grundstücken Anwendung findet. In diesem Artikel erklären wir, was das Zwangsverwaltungsrecht bedeutet und welche rechtlichen Aspekte...
Erbrecht: Vorsorgende Verträge zur Vermeidung von Konflikten
Die rechtzeitige Regelung des eigenen Nachlasses ist von großer Bedeutung, um Streitigkeiten unter den Hinterbliebenen zu vermeiden und den letzten Willen klar festzulegen. Vorsorgende Verträge im Erbrecht bieten eine Möglichkeit, den Nachlass bereits zu Lebzeiten zu...
Patientenverfügungen und Erbrecht in Deutschland: Ihre Bedeutung und Zusammenhänge
Patientenverfügungen sind rechtliche Dokumente, die festlegen, welche medizinischen Maßnahmen eine Person im Falle einer schweren Krankheit oder eines Unfalls wünscht oder ablehnt, wenn sie selbst nicht mehr in der Lage ist, ihre Entscheidungen zu treffen. Doch wie...
Neues Urteil: Wie weit reicht die Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer aus §27 Abs. 2 WEG?
In vorliegenden Fall, der vom Amtsgericht Hamburg-St. Georg unter dem Aktenzeichen 980a C 21/23 WEG behandelt wurde, ging es um die Frage der Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) nach § 27 Abs. 2 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG). Die WEG...
Immobilienrecht – Maklerhaftung: Wann haftet ein Makler?
Die Rolle eines Immobilienmaklers ist meistens von entscheidender Bedeutung beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie. Man verlässt sich auf ihn, der Makler kennt sich aus und unterstützt mit seiner Expertise. Doch was passiert, wenn der Makler Fehler macht oder seine...

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Um Ihnen den Einstieg zu erleichtern, bieten wir Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Anliegens an. Nutzen Sie diese Gelegenheit, um eine erste rechtliche Einschätzung durch unsere erfahrenen Anwälte zu erhalten – unverbindlich und ohne Kosten.

Oder haben Sie Fragen an uns? Dann nutzen Sie bitte unser Kontaktformular oder kontaktieren Sie uns telefonisch unter 0341 - 59 33 930. Wir werden Ihre Fragen oder Terminwünsche schnellstmöglich beantworten.

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Rechtsanwälte Geys-Lehmann & Hellmuth
Lumumbastraße 9
04105 Leipzig

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oder nach Vereinbarung

Scheu vor den Kosten unserer anwaltlichen Leistungen?

Bevor ein Anwalt konsultiert wird, stellen sich die allermeisten unserer Mandanten erst einmal die Frage, was an Kosten auf sie zukommen könnte. Wir möchten Ihnen einen ersten Eindruck vermitteln und Ihnen eventuelle Berührungsängste nehmen. Unsere wirtschaftlich ausgerichtete Kanzlei hat sich zur Aufgabe gemacht, für eine Erstberatung realistische Honorare zu vereinbaren und keine Fantasie- oder Höchstpreise, wie manch anderer Anwalt, zu berechnen. Wir unterscheiden zwischen Privatverbrauchern nach § 13 BGB und Unternehmern. Bei der Erstberatung eines Privatunternehmers bieten wir zunächst zwei Modelle an. Ein Gespräch, das 20 Minuten nicht übersteigt, berechnen wir mit 59,50 Euro, wobei hier die Umsatzsteuer enthalten ist. Beratungen, die länger als 20 Minuten dauern, werden von uns mit 190 Euro beziffert, hierbei ist die Umsatzsteuer nicht enthalten. Einzige Ausnahme: Steuerberatungsleistungen berechnen wir gesondert.

 

Ist eine Erstberatung für Unternehmer/Selbständige zu kostspielig?

Unsere Preise für eine Erstberatung von Unternehmern regeln wir ein wenig anders. Hierbei handelt es sich generell um Nettopreise, auf die die Umsatzsteuer hinzuzurechnen ist. Bei einem Unternehmer ist die Umsatzsteuer ein durchlaufender Posten, daher fällt dieser nicht weiter ins Gewicht und ist, gelinde gesagt, zu vernachlässigen. Für Unternehmer beziehungsweise Gewerbetreibende werden unsere Beratungsleistungen nach tatsächlichem Aufwand oder nach geschlossener Vereinbarung berechnet. Wir haben uns einen Mindestsatz von 195,00 Euro gesetzt. Dieser Kostensatz liegt weit unter dem, den viele andere wirtschaftlich geprägte Kanzleien in Rechnung stellen. Aber auch für Gewerbetreibende und Unternehmer gilt das Gleiche, wie für private Mandanten: Steuerberatungsleistungen rechnen wir gesondert ab.

 

Wir kämpfen gemeinsam

Selbstverständlich bieten wir noch viele andere Vergütungsmodelle an. Zum Beispiel könnten wir auch eine erfolgsorientierte Vereinbarung schließen. Wir können über alles sprechen und finden mit Sicherheit eine Lösung. Wir meinen, dass jeder Mandant eine exzellente anwaltliche Vertretung verdient hat. Ganz gleich, ob es sich um einen wohlhabenden Mandanten oder einen Versorgungsempfänger handelt. Wir machen diesbezüglich keine Unterschiede. Des Weiteren sind wir, wie jede andere Anwaltskanzlei an die Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gebunden. Gemäß RVG werden Streitwerte und Honorare für Rechtsstreite gerichtlich festgesetzt. Eine weitere Alternative für Mandanten, die zum Beispiel Leistungsempfänger sind, aber dringenden anwaltlichen Beistand benötigen, ist die Abrechnung über einen Beratungsschein, der über die Amtsgerichte oder auch uns zu erhalten ist. Sollte das für Sie infrage kommen, stehen wir Ihnen selbstverständlich bei der Antragstellung zur Verfügung. Sie können sich auf uns verlassen, dass wir für jedes Problem gemeinsam eine Lösung finden werden. Kein Mensch – egal ob arm oder reich – sollte mit rechtlichen Fragen alleine gelassen werden, nur weil er nicht über die monetären Mittel verfügt. Es ist uns sehr wichtig, dass unsere Mandanten das wissen und verinnerlichen. Wir wünschen uns von der ersten Sekunde an ein partnerschaftliches Miteinander, denn nur so können wir rechtliche Hürden erfolgreich gemeinsam nehmen. Scheuen Sie nicht, uns auf die verschiedenen Abrechnungsmodelle oder vielleicht sogar auf eine Ratenzahlung anzusprechen. Sie können sich auf uns verlassen: Wir sind immer für Sie da und wir kämpfen mit Ihnen gemeinsam für Ihr gutes Recht.

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