ÜBERSICHT KOSTEN & INFOS RECHTSSCHUTZ

Die Kanzlei HELLMUTH & RÜHLING aus Leipzig berät Sie umfassend in vielen Rechtsgebieten. Da stellt sich auch die Frage nach den Kosten. Wir wissen das man manchmal auch nur mit einem Rat und keinem  Mandat gut beraten ist und haben diesbezüglich auch ein klare Kostentransparenz.

Mandate werden natürlich, wenn nicht anders vereinbart gemäß RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) abgerechnet.

Sie haben eine Rechtsschutzversicherung?

Selbstverständlich vertreten wir auch Mandanten mit Rechtsschutzversicherung. Die Anfrage bei Ihrer Rechtschutzversicherung sowie die Bearbeitung/Abrechnung mit der Versicherung übernehmen wir.  

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Kostenfreie telefonische Ersteinschätzung

Ihr erster Schritt zu rechtlicher Klarheit

Haben Sie rechtliche Fragen oder stehen Sie vor einer juristischen Herausforderung? Vertrauen Sie auf die Experten von HELLMUTH & RÜHLING in Leipzig.

Um Ihnen den Einstieg zu erleichtern, bieten wir Ihnen eine kostenfreie telefonische  Ersteinschätzung Ihres Anliegens an. Nutzen Sie diese Gelegenheit, um eine erste rechtliche Einschätzung durch unsere erfahrenen Rechtsanwälte zu erhalten – unverbindlich und ohne Kosten. Gemeinsam finden wir den besten Weg, Ihre rechtlichen Herausforderungen zu meistern.

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Immobilienrecht: „Gekauft wie gesehen“ – was wirklich gilt beim Wohnungskauf
Viele Kaufverträge für Häuser und Wohnungen arbeiten mit Formulierungen wie „gekauft wie gesehen“ oder weitgehendem Ausschluss der Gewährleistung. Käufer gehen dann häufig davon aus, dass sie bei Mängeln kaum Chancen haben. Das stimmt so nicht. Verkäufer müssen über...
Privates Baurecht: Bauabnahme, Mängel und Sicherheitseinbehalt – worauf Bauherren achten sollten
Die Bauabnahme ist ein zentraler Moment im Bauvertrag: Mit ihr gehen Risiken über, Vergütungsansprüche werden fällig, und Mängelrechte verändern sich. Gleichzeitig ist vielen privaten Bauherren nicht klar, wann sie die Abnahme verweigern dürfen, wann sie zur Abnahme...
Insolvenzrecht: Privatinsolvenz in drei Jahren – Chance auf Neuanfang, aber nicht für alle Schulden
Die Privatinsolvenz bleibt in Deutschland auf drei Jahre verkürzt. Wer überschuldet ist, kann in einem überschaubaren Zeitraum die Restschuldbefreiung erreichen – ein wichtiger Schritt, um finanziell wieder neu zu starten. Gleichzeitig gilt: Nicht jede Forderung wird...
Erbrecht: Berliner Testament und Patchworkfamilie – eine riskante Kombination
Das klassische Berliner Testament ist beliebt: Ehepartner setzen sich gegenseitig als Alleinerben ein, die Kinder erben erst nach dem Tod des Letztversterbenden. In Patchworkfamilien kann dieses Modell jedoch zu erheblichen Spannungen führen. Stiefkinder sind...
Privates Baurecht: Bauvertrag, Festpreis und Bauverzug
Bauen oder Sanieren ist für viele oft die größte finanzielle Entscheidung im Leben – ob Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte oder umfassende Modernisierung einer Bestandsimmobilie. Gleichzeitig ist das Baurecht kompliziert. Probleme tauchen schnell auf: Der Bau verzögert...
Insolvenzrecht: Sanierungschancen rechtzeitig nutzen
Wirtschaftliche Schwierigkeiten entstehen oft schleichend: steigende Kosten, ausbleibende Zahlungen, Kreditdruck. Viele Unternehmer und Selbstständige warten zu lange, bis sie sich rechtlich beraten lassen – und verschenken damit Sanierungsmöglichkeiten. Das moderne...
Immobilienrecht: Heizungsgesetz & Sanierungspflichten beim Hauskauf
Seit der Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) gilt: Neue Heizungen müssen – mit Ausnahmen – überwiegend mit erneuerbaren Energien betrieben werden, meist mindestens zu 65 %. Zusätzlich greifen bei Eigentümerwechsel teils strenge Sanierungsfristen, etwa für alte...
Was passiert mit meinem digitalen Nachlass?
Profile bei Instagram, E-Mails, Cloud-Speicher – ein großer Teil unseres Lebens findet online statt. Aktuelle Urteile, u. a. des OLG Oldenburg, stellen klar: Erben können Social-Media-Konten häufig vollständig weiterführen und haben grundsätzlich Zugriff auf digitale...
Ablieferungspflicht: Teilweise Übergabe von Testamenten unzulässig
Wer nach dem Erbfall ein Testament in Besitz hat, muss es vollständig beim Nachlassgericht abliefern – auch mehrteilige, nummerierte oder teils „private“ Schreiben. Das OLG Frankfurt a. M. hat 2025 klargestellt: Ein Rechtsanwalt durfte einen vierseitigen...
„Symbol-Testament“ ist formunwirksam
Ein eigenhändiges Testament muss vollständig handschriftlich verfasst und unterzeichnet sein. Bilder, Zeichen oder Adressaufkleber reichen nicht. Das OLG München hat 2024 einen Fall entschieden, in dem auf einem Briefumschlag ein Pfeil auf einen Adressaufkleber des...

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Scheu vor den Kosten unserer anwaltlichen Leistungen?

Bevor ein Anwalt konsultiert wird, stellen sich die allermeisten unserer Mandanten erst einmal die Frage, was an Kosten auf sie zukommen könnte. Wir möchten Ihnen einen ersten Eindruck vermitteln und Ihnen eventuelle Berührungsängste nehmen. Unsere wirtschaftlich ausgerichtete Kanzlei hat sich zur Aufgabe gemacht, für eine Erstberatung realistische Honorare zu vereinbaren und keine Fantasie- oder Höchstpreise, wie manch anderer Anwalt, zu berechnen. Wir unterscheiden zwischen Privatverbrauchern nach § 13 BGB und Unternehmern. Bei der Erstberatung eines Privatunternehmers bieten wir zunächst zwei Modelle an. Ein Gespräch, das 20 Minuten nicht übersteigt, berechnen wir mit 59,50 Euro, wobei hier die Umsatzsteuer enthalten ist. Beratungen, die länger als 20 Minuten dauern, werden von uns mit 190 Euro beziffert, hierbei ist die Umsatzsteuer nicht enthalten. Einzige Ausnahme: Steuerberatungsleistungen berechnen wir gesondert.

 

Ist eine Erstberatung für Unternehmer/Selbständige zu kostspielig?

Unsere Preise für eine Erstberatung von Unternehmern regeln wir ein wenig anders. Hierbei handelt es sich generell um Nettopreise, auf die die Umsatzsteuer hinzuzurechnen ist. Bei einem Unternehmer ist die Umsatzsteuer ein durchlaufender Posten, daher fällt dieser nicht weiter ins Gewicht und ist, gelinde gesagt, zu vernachlässigen. Für Unternehmer beziehungsweise Gewerbetreibende werden unsere Beratungsleistungen nach tatsächlichem Aufwand oder nach geschlossener Vereinbarung berechnet. Wir haben uns einen Mindestsatz von 195,00 Euro gesetzt. Dieser Kostensatz liegt weit unter dem, den viele andere wirtschaftlich geprägte Kanzleien in Rechnung stellen. Aber auch für Gewerbetreibende und Unternehmer gilt das Gleiche, wie für private Mandanten: Steuerberatungsleistungen rechnen wir gesondert ab.

 

Wir kämpfen gemeinsam

Selbstverständlich bieten wir noch viele andere Vergütungsmodelle an. Zum Beispiel könnten wir auch eine erfolgsorientierte Vereinbarung schließen. Wir können über alles sprechen und finden mit Sicherheit eine Lösung. Wir meinen, dass jeder Mandant eine exzellente anwaltliche Vertretung verdient hat. Ganz gleich, ob es sich um einen wohlhabenden Mandanten oder einen Versorgungsempfänger handelt. Wir machen diesbezüglich keine Unterschiede. Des Weiteren sind wir, wie jede andere Anwaltskanzlei an die Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gebunden. Gemäß RVG werden Streitwerte und Honorare für Rechtsstreite gerichtlich festgesetzt. Eine weitere Alternative für Mandanten, die zum Beispiel Leistungsempfänger sind, aber dringenden anwaltlichen Beistand benötigen, ist die Abrechnung über einen Beratungsschein, der über die Amtsgerichte oder auch uns zu erhalten ist. Sollte das für Sie infrage kommen, stehen wir Ihnen selbstverständlich bei der Antragstellung zur Verfügung. Sie können sich auf uns verlassen, dass wir für jedes Problem gemeinsam eine Lösung finden werden. Kein Mensch – egal ob arm oder reich – sollte mit rechtlichen Fragen alleine gelassen werden, nur weil er nicht über die monetären Mittel verfügt. Es ist uns sehr wichtig, dass unsere Mandanten das wissen und verinnerlichen. Wir wünschen uns von der ersten Sekunde an ein partnerschaftliches Miteinander, denn nur so können wir rechtliche Hürden erfolgreich gemeinsam nehmen. Scheuen Sie nicht, uns auf die verschiedenen Abrechnungsmodelle oder vielleicht sogar auf eine Ratenzahlung anzusprechen. Sie können sich auf uns verlassen: Wir sind immer für Sie da und wir kämpfen mit Ihnen gemeinsam für Ihr gutes Recht.

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