ÜBERSICHT KOSTEN & INFOS RECHTSSCHUTZ
Die Kanzlei Geys-Lehmann & Hellmuth aus Leipzig berät Sie umfassend in vielen Rechtsgebieten. Da stellt sich auch die Frage nach den Kosten. Wir wissen das man manchmal auch nur mit einem Rat und keinem Mandat gut beraten ist und haben diesbezüglich auch ein klare Kostentransparenz.
Mandate werden natürlich, wenn nicht anders vereinbart gemäß RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) abgerechnet.
Sie haben eine Rechtsschutzversicherung?
Selbstverständlich vertreten wir auch Mandanten mit Rechtsschutzversicherung. Die Anfrage bei Ihrer Rechtschutzversicherung sowie die Bearbeitung/Abrechnung mit der Versicherung übernehmen wir.
TELEFON
0341 – 59 33 930
Kostenfreie telefonische Ersteinschätzung
Ihr erster Schritt zu rechtlicher Klarheit
Haben Sie rechtliche Fragen oder stehen Sie vor einer juristischen Herausforderung? Vertrauen Sie auf die Experten von GEYS-LEHMANN & HELLMUTH in Leipzig.
Um Ihnen den Einstieg zu erleichtern, bieten wir Ihnen eine kostenfreie telefonische Ersteinschätzung Ihres Anliegens an. Nutzen Sie diese Gelegenheit, um eine erste rechtliche Einschätzung durch unsere erfahrenen Rechtsanwälte zu erhalten – unverbindlich und ohne Kosten. Gemeinsam finden wir den besten Weg, Ihre rechtlichen Herausforderungen zu meistern.
NUTZEN SIE UNSERE KOSTENFREIE TELEFONISCHE ERSTEINSCHÄTZUNG
Um Ihnen den Einstieg zu erleichtern, bieten wir Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Anliegens an. Nutzen Sie diese Gelegenheit, um eine erste rechtliche Einschätzung durch unsere erfahrenen Anwälte zu erhalten – unverbindlich und ohne Kosten.
Oder haben Sie Fragen an uns? Dann nutzen Sie bitte unser Kontaktformular oder kontaktieren Sie uns telefonisch unter 0341 - 59 33 930. Wir werden Ihre Fragen oder Terminwünsche schnellstmöglich beantworten.
ANSCHRIFT:
Rechtsanwälte Geys-Lehmann & Hellmuth
Lumumbastraße 9
04105 Leipzig
BÜROZEITEN:
Montag- Freitag:
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
13:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Scheu vor den Kosten unserer anwaltlichen Leistungen?
Bevor ein Anwalt konsultiert wird, stellen sich die allermeisten unserer Mandanten erst einmal die Frage, was an Kosten auf sie zukommen könnte. Wir möchten Ihnen einen ersten Eindruck vermitteln und Ihnen eventuelle Berührungsängste nehmen. Unsere wirtschaftlich ausgerichtete Kanzlei hat sich zur Aufgabe gemacht, für eine Erstberatung realistische Honorare zu vereinbaren und keine Fantasie- oder Höchstpreise, wie manch anderer Anwalt, zu berechnen. Wir unterscheiden zwischen Privatverbrauchern nach § 13 BGB und Unternehmern. Bei der Erstberatung eines Privatunternehmers bieten wir zunächst zwei Modelle an. Ein Gespräch, das 20 Minuten nicht übersteigt, berechnen wir mit 59,50 Euro, wobei hier die Umsatzsteuer enthalten ist. Beratungen, die länger als 20 Minuten dauern, werden von uns mit 190 Euro beziffert, hierbei ist die Umsatzsteuer nicht enthalten. Einzige Ausnahme: Steuerberatungsleistungen berechnen wir gesondert.
Ist eine Erstberatung für Unternehmer/Selbständige zu kostspielig?
Unsere Preise für eine Erstberatung von Unternehmern regeln wir ein wenig anders. Hierbei handelt es sich generell um Nettopreise, auf die die Umsatzsteuer hinzuzurechnen ist. Bei einem Unternehmer ist die Umsatzsteuer ein durchlaufender Posten, daher fällt dieser nicht weiter ins Gewicht und ist, gelinde gesagt, zu vernachlässigen. Für Unternehmer beziehungsweise Gewerbetreibende werden unsere Beratungsleistungen nach tatsächlichem Aufwand oder nach geschlossener Vereinbarung berechnet. Wir haben uns einen Mindestsatz von 195,00 Euro gesetzt. Dieser Kostensatz liegt weit unter dem, den viele andere wirtschaftlich geprägte Kanzleien in Rechnung stellen. Aber auch für Gewerbetreibende und Unternehmer gilt das Gleiche, wie für private Mandanten: Steuerberatungsleistungen rechnen wir gesondert ab.
Wir kämpfen gemeinsam
Selbstverständlich bieten wir noch viele andere Vergütungsmodelle an. Zum Beispiel könnten wir auch eine erfolgsorientierte Vereinbarung schließen. Wir können über alles sprechen und finden mit Sicherheit eine Lösung. Wir meinen, dass jeder Mandant eine exzellente anwaltliche Vertretung verdient hat. Ganz gleich, ob es sich um einen wohlhabenden Mandanten oder einen Versorgungsempfänger handelt. Wir machen diesbezüglich keine Unterschiede. Des Weiteren sind wir, wie jede andere Anwaltskanzlei an die Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gebunden. Gemäß RVG werden Streitwerte und Honorare für Rechtsstreite gerichtlich festgesetzt. Eine weitere Alternative für Mandanten, die zum Beispiel Leistungsempfänger sind, aber dringenden anwaltlichen Beistand benötigen, ist die Abrechnung über einen Beratungsschein, der über die Amtsgerichte oder auch uns zu erhalten ist. Sollte das für Sie infrage kommen, stehen wir Ihnen selbstverständlich bei der Antragstellung zur Verfügung. Sie können sich auf uns verlassen, dass wir für jedes Problem gemeinsam eine Lösung finden werden. Kein Mensch – egal ob arm oder reich – sollte mit rechtlichen Fragen alleine gelassen werden, nur weil er nicht über die monetären Mittel verfügt. Es ist uns sehr wichtig, dass unsere Mandanten das wissen und verinnerlichen. Wir wünschen uns von der ersten Sekunde an ein partnerschaftliches Miteinander, denn nur so können wir rechtliche Hürden erfolgreich gemeinsam nehmen. Scheuen Sie nicht, uns auf die verschiedenen Abrechnungsmodelle oder vielleicht sogar auf eine Ratenzahlung anzusprechen. Sie können sich auf uns verlassen: Wir sind immer für Sie da und wir kämpfen mit Ihnen gemeinsam für Ihr gutes Recht.
RECHTSANWÄLTE
GEYS-LEHMANN & HELLMUTH
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E-Mail: rahellmuth@glhp.de